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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Insbesondere regeln sie Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden und Erika Peherstorfer, Erich-Fried-Weg 16, 4030 Linz (nachfolgend Auftragnehmer genannt), für die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Maßschneiderei, Mode, Design, Schnitterstellung und Cosplayfertigung.

1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter „kontakt@tsuya.at“.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil, außer diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.5. Diese AGB gelten durch die Auftragserteilung als anerkannt. Sie gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.


 

1.6. Wird der Besteller (Kunde) für jemanden anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages.


 

2. Bestellung und Leistungen, Lieferung

 

2.1. Die Angebote der Auftragnehmerin sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen und sind freibleibend und unverbindlich. 

 

2.2. Nach einer erfolgten Anfrage, folgt ein unverbindliches Angebot durch die Auftragnehmerin. Wird dieses unverbindliche Angebot durch den Kunden angenommen, führt dies zur Bestellung, jedoch noch nicht zu einem Vertragsabschluss. Der Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der vereinbarte Betrag auf dem Konto der Auftragnehmerin eingezahlt wurde. Als Datum des Vertragsabschlusses gilt der Zahlungseingang.
Vor Zahlungseingang können sowohl Kunde als auch Auftragnehmerin von dem Angebot zurücktreten.
Stillschweigen des Kunden gilt nicht als Annahme des unverbindlichen Angebotes. Stillschweigen der Auftragnehmerin gilt nicht als Zustimmung oder Annahme eines Auftrages.

 

2.3. Bei offenen Bestellungen, wo es durch den Kunden noch zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist, behält sich die Auftragnehmerin vor, weitere Anfragen durch den Kunden nicht anzunehmen. Dies gilt auch für noch offene Zahlungen bei bereits abgeschlossenen Verträgen. 

 

2.4. Maßanfertigungen, Anpassung von Stoffen und Kleidungsstücken an individuelle Bedürfnisse sowie sonstige gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen von der Auftragnehmerin bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin und sind gemäß dieser Bestätigung auszuführen. Abweichungen von dieser Bestätigung sowie nachträgliche Änderungswünsche bedürfen der Schriftform und können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden. Die Wahl des (Vor-)Lieferanten bleibt der Auftragnehmerin überlassen, der Bezug bei einer bestimmten bzw. anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden. 

 

2.6. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten und es besteht keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise, wobei darüberhinausgehende Verpackungen zu Lasten des Kunden gehen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.


 

3. Liefertermine und Fristen

 

3.1. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen erst, wenn alle zur Erfüllung der Verpflichtungen von der Auftragnehmerin erforderlichen faktischen, technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden als eingelangt bestätigt wurden. Dies trifft insbesondere auf nach Kundenbedürfnissen speziell angefertigte Produkte (z.B. Maßprodukte) zu, bei welchen den Kunden eine spezielle Mitwirkungspflicht trifft. Widerstößt der Kunde wiederholt gegen diese Mitwirkungspflicht, so ist die Auftragnehmerin auch berechtigt unter Setzung einer 14-tägigen Frist vom Rechtsgeschäft zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu fordern. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden bedarf jedenfalls der Schriftform. 

 

3.2. Der Liefertermin ist dann eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird. 

 

3.3. Betriebsstörungen bzw. Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen die Auftragnehmerin dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. 

 

3.4. Bei nicht exakt definierten Lieferterminen oder -fristen kann der Kunde eine angemessene, mindestens 3 Wochen umfassende Nachfrist setzten, sofern der voraussichtliche Liefertermin bzw. die voraussichtliche Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten wurde.


 

4 Maßnehmen

4.1. Die Fertigung des Kleidungsstücks erfolgt nach den beim Auftragstermin genommenen Körpermaßen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund eingetretener figürlicher Veränderungen von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen.

 

4.2. Ist eine persönliche Abnahme der Maße durch die Auftragnehmerin nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet mit bestem Wissen und Gewissen die zur Verfügung gestellte Maßanleitung zu befolgen und die zugehörige Maßtabelle genau aufzufüllen.




 

5. Rücktrittsrecht

 

5.1. Der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag hat Waren bzw. Produkte zum Gegenstand, die nach Auftraggeberspezifikationen gefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Damit ist die gefertigte Ware für Dritte nicht brauchbar. Aufgrund dieser Beschaffenheit ist eine Rücksendung der Produkte unmöglich. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Widerrufsrechts und des Rückgaberechts gemäß § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG).) bzw. § 5e KSchG (Konsumenstenschutzgesetz) für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist




 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

6.1. Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent (bei Maßschneiderei, Cosplay,…) oder der gesamte Betrag (bei Schnittmuster) des geschätzten Bestellwertes fällig.

 

6.2. Zahlungen erfolgen Bar oder per Überweisung sofort nach Auftragserteilung und/oder Fertigstellung. Die Fertigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Durch verspätete Zahlung eintretende Lieferverzögerungen sind vom Auftraggeber zu vertreten.

 

6.3. Die Restzahlung wird bei der Fertigstellung der Ware fällig

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6.4. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.

 

6.5. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuer (kein Ausweis der Umsatzsteuer laut Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

 

6.6. Wurde die Ware 14 Tage nach Fertigstellung noch nicht vollständig bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen, die 5% über dem jeweiligen aktuellen Basissatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juli 1998 liegen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.


 

7. Lieferung/Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug

 

7.1. Die Lieferung der Ware erfolgt frei Haus, an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Wahl der Zustellmethode obliegt der Auftragnehmerin.

 

7.2. Mit der Übergabe der bestellten Waren an das beauftragte Versandunternehmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auch bei Teillieferung auf den Auftraggeber über. Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht an, steht der Auftragnehmerin nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die gelieferten Waren sind auch im Falle unerheblicher Mängel vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.


 

8. Versandkosten

 

7.1. Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen und sind bereits in den Angebotskosten berücksichtigt.


 

9. Eigentumsvorbehalt

 

9.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher der Auftragnehmerin gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), verbleibt die Ware im alleinigen Eigentum der Auftragnehmerin und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung der Auftragnehmerin über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes muss der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend behandeln. Wird die Ware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für die Auftragnehmerin, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird und die neue Sache in das Eigentum der Auftragnehmerin übergeht. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Auftragnehmerin nicht gehörenden Waren erwirbt die Auftragnehmerin Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. 

 

9.2. Im Falle der Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unmittelbar auf das Eigentum der Auftragnehmerin hinzuweisen und muss der Kunde die Auftragnehmerin unverzüglich benachrichtigen Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.




 

10. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot

 

10.1. Der Auftraggeber hat anlässlich der Abnahme der fertig gestellten Ware deren Vertragsmäßigkeit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. 

 

10.2. Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden muss der Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich anzeigen. Bei Versäumung der vorstehenden Frist sind Gewährleistungsrechte hinsichtlich offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind der auftragnehmerin unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit von vierundzwanzig Monaten schriftlich anzuzeigen.

 

10.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB und/oder im Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

10.4. Die Gewährleistungsansprüche bei Mangelhafter Ware sind zunächst auf Nacherfüllung durch die Auftraggeberin beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber nach seiner Wahl einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch fehlerhafte oder ungenaue Angaben (insbesondere Maße) des Auftraggebers entstanden sind.




 

11. Datenschutz



11.1. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von der Auftragnehmerin zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.

11.3. Der Kunde hat das Recht auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten, über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

11.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Auftragnehmerin finden sich in der Datenschutzerklärung.

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12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache


12.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.2. Vertragssprache ist deutsch.




 

13. Salvatorische Klausel

 

13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Geltungsbereich
Bestellung, Leistung, Lieferung
Liefertermine, Fristen
Maßnehmen
Rücktrittsrecht
Preise, Zahlungsbedingungen
Lieferung, Versand
Versandkosten
Eigentumsvorbehalt
Gewährleistung, Schadensersatz
Datenschutz
Gerichtsstand
Salvatorische Klausel
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